Allgemeine Geschäftsbedingungen
- der Firma Veranstaltungs-,Spiel-, & Sportstätte Kraftwerk GmbH
- FN 608137w
- 1. Geltungsbereich
- 1.1.
- Nachstehende allgemeineGeschäftsbedingungen, im Folgenden als „AGB“bezeichnet, gelten für sämtliche entgeltliche und unentgeltliche Rechtsgeschäftebzw. Verträge zwischen der Firma Veranstaltungs-, Spiel-, &Sportstätte Kraftwerk GmbH, FN 608137w, Funderstraße 2, 9330 Althofen, im Folgenden als „BETREIBERIN“ bezeichnet,und deren Kunden, im Folgenden als „KUNDE“bezeichnet, über die Nutzung der Einrichtungen/Anlagen der BETREIBERIN, sofernnicht gesonderte schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
- Diese AGB sind imEingangsbereich der Einrichtungen/Anlagen derBETREIBERIN aushängt. Diese AGB sind auch auf der Website der BETREIBERIN abrufbarund entfalten auch bei online Vertragsabschlüssen vollinhaltliche Wirkung.
- KUNDEN sind jene Personen, dieaufgrund eines mit der BETREIBERIN abgeschlossenen Vertrages zur Betretung undBenutzung der Einrichtungen/Anlagen der BETREIBERIN berechtigt sind.
- 1.2.
- Mitarbeiter der BETREIBERIN sindnicht berechtigt, abweichende Zusagen oder Vereinbarungen zu diesen AGB zu treffen.
- 1.3.
- Der KUNDE nimmt den Inhalt der AGB zustimmend zur Kenntnis. Erbestätigt mit seiner Unterschrift, dass ihm diese vor Abschluss des Vertragesausgehändigt wurden.
- 1.4.
- Hinweise auf die Geltunggesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Die gesetzlichen Vorschriftengelten daher auch dann, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändertoder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
- 2.Vertragsabschluss
- 2.1.
- Der Erwerb einerEintrittskarte in Form einer Chipkarte oder eines Gutscheines, im Folgenden als„Eintrittskarte“ bezeichnet, stellt ein verbindliches Vertragsanbot dar. Durchden Verkauf der Eintrittskarte oder eines Gutscheines durch die BETREIBERINkommt ein Vertragsabschluss zustande.
- Durch das Einlösen einesGutscheines durch eine vom Erwerber unterschiedliche Person, tritt diese in dasVertragsverhältnis ein und hat sämtliche Rechte und Pflichten des KUNDENwahrzunehmen.
- 2.2.
- Die BETREIBERIN behält sichausdrücklich das Recht vor, den Verkauf von Eintrittskarten, auch ohne Angabevon Gründen, zu verweigern.
- 2.3.
- Mit dem Erwerb einerEintrittskarte erklärt sich der KUNDE damit einverstanden, dass für ihn einKundenkonto mit folgenden Daten angelegt wird: Name, Geburtsdatum, Adresse,Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Ebenfalls erklärt sich der KUNDE damiteinverstanden, dass im jeweiligen Kundenkonto ein Foto desselben hinterlegtwird, um die Weitergabe von Eintrittskarten hintanzuhalten.
- Jeder KUNDE erhält von derBETREIBERIN eine Karte mit einem eigenen Barcode, welche als Nachweis derZutrittsberechtigung dient. An Minderjährige wird von der BETREIBERIN ein Chipausgehändigt, welcher während des Aufenthaltes in der Anlage stets zu tragenist und der Wiedererkennung dient. Die BETREIBERIN behält sich vor, Minderjährigen,welche über keinen Chip verfügen, der mit ihren Daten versehen ist, den Zutrittzur Anlage zu verweigern.
- 2.4.
- Eine tagesaktuelle Preislistebetreffend Eintritte, Kurse, Abo´s etc. finden sich auf der Website derBETREIBERIN.
- Der Erwerb von Eintrittskartensowie die Anmeldung zu Kursen ist vor Ort an der Rezeption oder bei einemSelbstbezahlautomaten möglich. Darüber hinaus können Eintrittskarten undKursanmeldungen nach Erstellung eines Kundenaccounts auch auf der Website der BETREIBERIN erworben werden bzw. erfolgen.
- 3.Nutzungsvoraussetzungen
- 3.1.
- Der KUNDE bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er bzw. die durch ihn beaufsichtigten Personen, welche die Einrichtungen/Anlagen der BETREIBERIN nutzen,über die physischen und psychischen Voraussetzungen verfügen, um aktive und passiveBewegungen ohne körperliche/gesundheitliche Schäden/Beeinträchtigungendurchführen zu können. Eine Überprüfung durch die BETREIBERIN findet nichtstatt.
- Die BETREIBERIN übernimmt keine Haftung für Schäden, welcher Art und welchen Umfanges auch immer, die aus der Nutzung der Einrichtungen/Anlagen durch Personen entstehen, welche nicht über die nötigen physischen und psychischen Voraussetzungen verfügen.
- Die BETREIBERIN istberechtigt, bei begründeten Zweifeln am Vorliegen der physischen undpsychischen Voraussetzungen eine Überprüfung der Fertigkeiten der betreffendenPerson vorzunehmen und diese gegebenenfalls von der Nutzung eines Teiles oderder gesamten Anlage auszuschließen. Begründete Zweifel liegen jedenfalls dannvor, wenn nach Einschätzung der BETREIBERIN durch die betreffende Person beider Nutzung der Einrichtungen/Anlagen oder Teilen davon eine Gefahr für diePerson selbst oder Dritte ausgeht.
- Der KUNDE hat dadurch kein Rechtauf Rückerstattung des Eintrittsgeldes bzw. des Gutscheinwertes.
- 3.2.
- Den Anweisungen der Mitarbeiter der BETREIBERIN ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten.
- Sollte der KUNDE oder die durch ihn beaufsichtigten Personen, welche die Einrichtungen/Anlagen der BETREIBERIN nutzen, Anweisungen wiederholt und dauerhaft nicht Folge leisten, diesen Bestimmungen zuwider handeln oder gegen gesetzliche Bestimmungenverstoßen, ist die BETREIBERIN berechtigt, dem KUNDEN oder den durch ihn beaufsichtigten Personen, welche die Einrichtungen/Anlagen der BETREIBERIN nutzen, mit sofortiger Wirkung die weitere Nutzung der Einrichtungen/Anlagen zu untersagen und diese Verstöße mit einem Verweis aus der Anlage ohne Erstattung des Eintrittspreises oder Gutscheinwertes und mit Hausverbot zu ahnden.
- Im Falle, dass der KUNDE noch Leistungen konsumieren kann, da die Zeit noch nicht abgelaufen ist, verfällt die restliche Zeit ohne Erstattung.
- 3.3.
- Alkoholisierten sowie KUNDEN oder sonstigen Personen, die unter erkennbarem Einfluss von sonstigen Sucht-oder Betäubungsmitteln stehen, kann die BETREIBERIN den Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigern
- Eine Erstattung der Eintrittskarte oder des Gutscheinwertes erfolgt in diesem Fall nicht.
- 3.4.
- Die BETREIBERIN istberechtigt, dem KUNDEN den Zutritt zur Anlage oder Teilen davon zu verweigern,wenn die Befürchtung besteht, dass der KUNDE den allgemeinen Geschäftsbetriebstören oder andere Kunden belästigen würde. Eine Erstattung des Eintrittspreisesoder Gutscheinwertes erfolgt in diesem Fall nicht.
- 3.5.
- Der KUNDE darf Jacken, Mäntel,Taschen, Rucksäcke, Beutel u.ä. nicht in die Einrichtungen/Anlage mitnehmen.
- Die BETREIBERIN stellt zurVerwahrung kostenlos jeweils zwölf versperrbare Spinde in der Herren- sowie inder Damengarderobe zur Verfügung. Diese sind mit einem Vorhängeschlossversehen. Der Austausch dieses Schlosses durch den KUNDEN ist strengstensuntersagt.
- Darüber hinaus stellt dieBETREIBERIN in den Garderoben jeweils einen Wickeltisch zur Verfügung, welchervom KUNDEN ordnungsgemäß und sauber zu hinterlassen ist.
- 3.6.
- Der KUNDE ist verpflichtet, von ihm verursachte Schäden der BETREIBERIN unverzüglich zu melden.
- 3.7.
- Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet, mit Ausnahme solcher, die zur Unterstützung bei körperlicher oder geistiger Behinderung erforderlich sind.
- 3.8.
- Die Mitnahme von sperrigen oder gefährlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen, Waffen und gefährlichen Werkzeugen, Sprühdosen, Lärminstrumenten, Laserstiften, Flaschen, Dosen, Rauschmittel, sowie die Einnahme von selbst mitgebrachten alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.
- Insbesondere ist das Kauen von Kaugummi oder das Lutschen von Zuckerln, Lutschern o.Ä. während der Nutzung der Einrichtungen/Anlagen strengstens untersagt.
- 3.9.
- Es ist dem KUNDEN nicht gestattet, Ton,- Bild- oder Filmaufnahmen von Dritten zu erstellen oder solche Aufnahmen ganz oder teilweise über das Internet oder andere Medien –einschließlich Mobilfunk – zu übertragen oder zu verbreiten.
- Erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen Gesetze oder diese Bestimmung können mit einem Verweis ohne Erstattung der Eintrittskarte oder Gutscheinwertes und mit einem Hausverbot geahndet werden.
- Es steht der BETREIBERIN frei,dem KUNDEN ein Hausverbot zu erteilen.
- 3.10.
- Bei schriftlicher Absageinnerhalb der letzten 24 Stunden vor dem gebuchten Termin sowie bei nichterfolgter Absage ist die vereinbarte oder die auf der Website der BETREIBERINausgeschriebene Gebühr vom KUNDEN zu entrichten.
- Bei schriftlicher Absage 24bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin ist die voraussichtliche Gebühr vom KUNDEN zu 50 % zu entrichten.
- Bis zu 48 Stunden vor dem gebuchten Termin kann der KUNDE seine Buchung kostenlos stornieren. Diesfalls wird eine bereits im Voraus erfolgte Zahlung von der BETREIBERIN erstattet.
- Die Stornierung des gebuchten Termins hat schriftlich per Mail an: zeit@das-kraftwerk.at zu erfolgen. Eine telefonische Stornierung sowie eine Stornierung über die Website der BETREIBERIN ist nicht möglich.
- 3.11.
- Bei Nutzung der Anlage kann es, ausgehend von der Besucherzahl, jederzeit zu Wartezeiten kommen bzw. ist die BETREIBERIN berechtigt, den Zutritt auch zu einzelnen Teilen der Anlage aus Sicherheitsgründen einzuschränken bzw. diese zu sperren. Daraus entsteht für den KUNDEN kein Anspruch auf Preisminderung, Rücktritt vom Vertrag odersonstigen Ersatzleistungen.
- 4.Aufsichtspflicht, Haftung
- 4.1.
- Eltern haften für ihre Kinderund sind für die Erfüllung der Aufsichtsverpflichtung verantwortlich.
- 4.2.
- Die BETREIBERIN und deren Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, minderjährige, unmündige oder körperlich und/oder geistig behinderte Personen zu beaufsichtigen.
- Diese Personen sind von den Aufsichtspflichtigen geeignet zu beaufsichtigen und zu begleiten.
- 4.3.
- Die Aufsichtsperson bestätigt mit Vertragsabschluss für jede beaufsichtigte Person, deren Obsorge/gesetzliche Vertretung sie nicht überhat, dass sie von der Obsorge berechtigten/vertretungsberechtigten Person mit der vorübergehenden Aufsichtspflicht beauftragt und bevollmächtigt ist bzw. diese auf sie übertragen wurde.
- Die Aufsichtsperson übernimmt die Aufsichtspflicht gegenüber der von ihr zu beaufsichtigenden Person und haftet sie für sämtliche aus der Nicht- bzw. Schlechterfüllung entstehenden Personen- und Sachschäden sowohl gegenüber dem zu Beaufsichtigenden, der Obsorge berechtigten/vertretungsberechtigten Person als auch gegenüber Dritten und der BETREIBERIN.
- 4.4.
- Die Aufsichtsperson hat die BETREIBERIN hinsichtlich sämtlicher, wie auch immer gearteter Ansprüche Dritter Schad- klag- und exekutionslos zu halten.
- 4.5.
- Die Aufsichtsperson ist verpflichtetdarauf zu achten, dass von ihr beaufsichtigte Kinder nur die jeweils ihremAlter entsprechenden Bereiche nutzen.
- 5. Bereichsregeln
- 5.1.
- Der KUNDE akzeptiert die im Eingangsbereich der jeweiligen Hallenbereiche ausgehängten Bereichsregeln.
- 5.2.
- Die Nutzung der Einrichtungen/Anlagen ist ausnahmslos entsprechend der im Eingangsbereich der jeweiligen Bereiche der Anlage ausgehängten Bereichsregeln, sonstigen ausgehängten Anweisungen und nach Unterfertigung der Haftungserklärung erlaubt.
- 6.Bekleidung
- 6.1.
- Die Einrichtungen/Anlagen sindausschließlich mit geeigneter Kleidung zu benutzen. Geeignete Kleidung liegtvor, wenn sie den KUNDEN bei der Nutzung der Einrichtungen/Anlagen nichteinschränkt.
- Das Tragen von Kleidung mitscharfkantigen Applikationen wie beispielsweise Schnallen, Reißverschlüsse,Nieten etc., weite Kleidung, Kleidung mit Schlaufen, Bändern etc. istuntersagt.
- 6.2.
- Bei der Benutzung der VirtualReality Arena ist das Tragen einer Maske und Ohrenschützern, die von der BETREIBERIN zur Verfügung gestellt werden, verpflichtend.
- Darüber hinaus stellt die BETREIBERIN eine Weste zur Verfügung, so dies vom KUNDEN gewünscht ist.
- 6.3.
- Zur Vermeidung von Verletzungen dürfen beim Bouldern keine Schmuckstücke wie beispielsweise Ringe, Halsketten, Armreifen oder -bänder getragen werden. Darüber hinaus ist bei jedem Aufenthalt in der Anlage das Tragen von Kopfhörern jeglicher Art oder anderen Geräten, die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen, untersagt.
- 6.4.
- Die Verwendung von Straßenschuhen beim Bouldern oder barfüßiges Bouldern ist aus hygiene- und sicherheitstechnischen Gründen strengstens untersagt.
- Die BETREIBERIN stellt dem KUNDEN während des Boulderns auf Wunsch und gegen Entgelt geeignetes Schuhwerk zur Verfügung. Verfügt der KUNDE selbst über geeignete Boulder-Schuhe, können diese verwendet werden.
- 6.5.
- Das Tragen von Schuhen im Bereich des Indoor-Spielplatzes ist untersagt.
- 7.Sicherheitsvorschiften
- 7.1.
- Sämtliche Geräte dürfen nurihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden.
- Jeder KUNDE ist verpflichtet,sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Gerätes über die Anwendungshinweiseund Bedienungsvorschriften bei den Mitarbeitern der BETREIBERIN zu informierenund deren Anordnungen Folge zu leisten.
- 7.2.
- Sämtliche Einrichtungen,Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
- 8. VirtualReality Arena
- 8.1.
- Virtual Reality ist ein Solo-oder Teamspiel für Menschen ab 8 Jahren.
- 8.2.
- Kinder und Minderjährige ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Aufsichtsperson müssen zur Teilnahme an Virtual Reality unaufgefordert eine Einverständniserklärung vorlegen, die von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist.
- Eine Virtual Reality-Aktivitätkann von maximal sechs Spielern gemeinsam gespielt werden.
- 8.3.
- Bei Virtual Reality handelt essich um ein Live-Event. Da die virtuellen Räume für jede Buchung speziellvorbereitet und für andere Kunden unzugänglich gemacht werden, liegt es in derVerantwortung des KUNDEN, pünktlich zum gebuchten Zeitraum zu erscheinen. BeiVerspätungen behält sich die BETREIBERIN das Recht vor, den Einlass zumbetreffenden Virtual-Reality–Event zu verweigern. Es besteht kein Anspruch aufErstattung der Eintrittskarte.
- 8.4.
- Der KUNDE nimmt freiwillig undausschließlich auf eigene Verantwortung an der Virtual Reality-Aktivität teil.
- Über das von der BETREIBERIN zur Verfügung gestellte Equipment sowie das Verhalten während des Spieles erhält der KUNDE vor Spielbeginn sowohl mündlich durch einen Instruktor als auch schriftlich eine detaillierte Einweisung und ist er verpflichtet, dieser aufmerksam zu folgen und keine dieser Einweisung entgegenstehenden Handlungen, welcher Art auch immer, vorzunehmen.
- Auf Empfehlung des Herstellers dürfen schwangere Personen, Menschen mit einem Herzproblem bzw. einem Herzschrittmacher und Kinder unter 8 Jahren nicht an der Virtual Reality-Aktivität teilnehmen.
- 8.5.
- Der KUNDE bestätigt, sich dermit einer Virtual Reality-Aktivität verbundenen möglichen Gefahren und Risikenvollinhaltlich bewusst zu sein. Die Realisierung einer Gefahr kannKörperverletzungen, Schmerzen, Traumata oder den Tod zur Folge haben.
- 8.6.
- Mit der Online-Buchung oderdem Kauf einer Eintrittskarte vor Ort bestätigt der KUNDE, dass er und seineRechtsnachfolger insbesondere für sämtliche durch ihn unmittelbar odermittelbar verursachten Schäden an den Einrichtungen/Anlagen, Personenschädensowie Schäden an Verleihgegenständen haftet und die BETREIBERIN sowie alle mitihr in Verbindung stehende Organisationen und Einzelpersonen bezüglichentstandener und künftig entstehender Ansprüche, welcher Art auch immer,vollkommen schad-, klag- und exekutionslos hält sowie auf eigene Ansprücheresultierend aus der falschen Benützung der Virtual Reality-Anlage odersonstiger nicht vertragsgemäßer Handlungen ausdrücklich und unwiderruflichverzichtet.
- 8.7.
- Die Virtual-Reality-Aktivitätwird in einem geschlossenen Raum durchgeführt. In diesem befinden sich währenddes Spiels ausschließlich die teilnehmenden KUNDEN.
- Der KUNDE verpflichtet sich, sämtliche Wertgegenstände in den Virtual-Reality-Raum mitzunehmen und diesen vor Spielbeginn von innen selbstständig zu versperren.
- Für den Verlust oder die Beschädigung von im Virtual-Reality-Raum abgelegten Wertgegenständen sowie Wertgegenständen, die außerhalb dieses Raumes abgelegt werden, übernimmt die BETREIBERIN keinerlei Haftung.
- 8.8.
- Inhaltliche Abweichungen und Änderungen der Virtual Reality nach Buchung erfolgen nur bei Notwendigkeit und berechtigen den KUNDEN nicht zu einer Erstattung oder Teilerstattung der Gebühr, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt oder die Wirkung der gebuchten Mission nicht wesentlich beeinträchtigen.
- 8.9.
- Aus Sicherheitsgründen befindet sich in jedem Virtual-Reality-Raum eine Überwachungskamera. Die Virtual-Reality-Aktivität wird von einem Mitarbeiter der BETREIBERIN mittels Bild- und Tonübertragung mitverfolgt.
- Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass gesondert erstellte Teamfotos online über die Social-Media-Kanäle der BETREIBERIN veröffentlicht und verbreitet werden können. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
- Der KUNDE kann diese Einwilligung jederzeit – spätestens aber bei der Erstellung des Teamfotos –widerrufen.
- 9.Indoor-Spielplatz
- 9.1.
- Am Indoor-Spielplatz befindensich keine Spielgeräte und ist dieser in zwei Bereiche unterteilt: in einenKleinkindbereich für Kinder bis 3 Jahren und in einen Kinderbereich für Kinderim Alter ab 3 Jahren.
- 9.2.
- Bei jedem Eingang, auch beiden Rutschen, sind Tafeln mit schriftlichen Erläuterungen des Herstellersbetreffend die Nutzung der einzelnen Anlage aufgestellt. Vor der Benutzung derAnlage verpflichtet sich der KUNDE, diese Erläuterungen aufmerksam durchzulesenund sie den durch ihn beaufsichtigten Personen entsprechend zu erläutern. DerKUNDE ist weiters verpflichtet, keine diesen Erläuterungen entgegenstehendenHandlungen welcher Art auch immer vorzunehmen und dafür zu sorgen, dass die vonihm beaufsichtigten Personen ebensolche nicht setzen.
- 9.3.
- Vor der Benutzung desIndoor-Spielplatzes ist der KUNDE verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dassHalsketten, Ringe, Ohrringe oder sonstiger Schmuck von den durch ihnbeaufsichtigten Personen abgenommen werden.
- 10.Bouldern
- 10.1.
- Als Anlagen desBoulderbereiches gelten insbesondere die Kletterwände samt Weichböden und derTrainingsbereich.
- 10.2.
- Die Nutzung desBoulderbereiches ist ab 4 Jahren gestattet. Minderjährige sind vonaufsichtspflichtigen Personen geeignet zu beaufsichtigen und zu begleiten.
- 10.3.
- Der „Trainingsbereich“,welcher als solcher mittels eines Schildes bezeichnet ist, ist ausschließlichSportlern mit Chipkarte für den Boulderbereich vorbehalten.
- Die Benützung des Trainingsbereicheserfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Die BETREIBERINhaftet nicht für Verletzungen oder sonstigeFolgekosten jeglicher Art, welche bei der Nutzung desselben entstehen.
- 10.4.
- In der Boulderhalle befindensich drei Bildschirme, auf denen die anderen Spielbereiche angezeigt werden.Für den Fall, dass ein KUNDE mit mehreren Kindern in der Anlage aufhältig ist,welche in den unterschiedlichen Bereichen der Anlage Sport ausüben, ist imRahmen der Aufsichtspflicht des KUNDEN über diese Bildschirme entsprechendnachzukommen.
- Darüber hinaus wird durch dieBETREIBERIN ein Wartebereich mit Couch für jene Kinder und Kleinkinderbereitgestellt, welche nicht bouldern. Diese Kinder haben sich ausschließlichin diesem Wartebereich aufzuhalten.
- 10.5.
- Um Verletzungen zu vermeiden,sollte sich jeder KUNDE vor dem Bouldern stets umfassend aufwärmen.
- 10.6.
- Die Nutzung desBoulderbereiches erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
- Der Kunde bestätigt mitVertragsabschluss, darüber Kenntnis zu haben, dass
- - Bouldern eine Risikosportartist, deren Ausübung mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden ist undtrotz Weichboden und Fallmatten das Risiko schwerer Verletzungen mit sichbringt,
- - Bouldern daher stets ein hohesMaß an Konzentration, Eigenverantwortung und spezifischem Können erfordert,
- - beim Bouldern in der Gruppebzw. bei stark besuchter Anlage noch zusätzliche Risiken und Gefahren entstehen,
- - insbesondere bei unsachgemäßerNutzung der angebotenen Vorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen erhöhteGefahren entstehen können.
- Der KUNDE erklärt, in guter physischer undpsychischer Verfassung zu sein und all diese mit der Benutzung der Anlageverbundenen Risiken und Gefahren auf eigene Verantwortung in Kauf zu nehmen.
- 10.7.
- Der KUNDE hat darauf zuachten, sich nicht im Absprung- bzw. Fallbereich anderer KUNDEN aufzuhalten. Eswird empfohlen, auch andere Personen auf diese Gefahr aufmerksam zu machen,sollten sie sich im Absprung- bzw. Fallbereich anderer Kunden befinden.
- Übereinander zu klettern iststrengstens verboten.
- Sowohl beim Bouldern als auchbeim sonstigen Aufenthalt im Boulderbereich ist auf ausreichend Seitenabstandzu anderen Personen zu achten.
- 10.8.
- Sämtliche Weichböden dienenals Schutzraum und sind keine Liegeflächen. Zum Ausruhen sind die dafürvorgesehenen Zonen, Couches, etc. zu verwenden.
- Die Weichböden sind mitAusnahme von Kleidungsstücken und Chalkbags von sämtlichen Gegenständen,insbesondere Trinkflaschen, freizuhalten. Das Mitnehmen von Glasflaschen in denBoulderbereich ist verboten.
- Die Reparatur vonBeschädigungen an den Weichböden, die durch spitze Gegenstände wiebeispielsweise Bürsten, Schrauben oder Griffe verursacht werden, wird demKUNDEN in Rechnung stellt.
- 10.9.
- Die Heizungs-, Ton- undLichtanlagen sowie die dazugehörigen Leitungen im Deckenbereich dürfen nichtberührt und keinesfalls mit Gewicht belastet werden.
- 10.10.
- Trotz größter Vorsicht gehörtes zu den üblichen Gefahren einer Boulderhalle, dass Griffe sich unerwartetdrehen, lösen oder brechen können und dadurch den KUNDEN oder andere Personengefährden oder verletzen. Die BETREIBERIN schließt jede Haftung für dieFestigkeit der angebrachten Griffe, sofern sie kein Verschulden oder nurleichte Fahrlässigkeit trifft, aus.
- Das selbstständige Anbringenvon Griffen oder Tritten ist nicht erlaubt.
- Sollte ein Griff oder Trittlocker oder gebrochen sein, ist dies umgehend der BETREIBERIN zu melden.
- Auch andere Schäden oderMängel an der Anlage sind umgehend der BETREIBERIN zu melden.
- 10.11.
- Die Verwendung vonPulver-Chalk ist ausdrücklich untersagt. Im Boulderbereich darf ausschließlichLiquid-Chalk verwendet werden.
- Die Verwendung vonmitgebrachtem Liquid-Chalk ist gestattet. Darüber hinaus kann Liquid-Chalk beider BETREIBERIN käuflich erworben werden.
- 11.Partyraum
- 11.1.
- Die Nutzung des Partyraumes ist ausschließlich für Veranstaltungen mit Kindern und nach vorheriger Buchung gestattet.
- Die Anmietungdes Partyraumes erfolgt im Rahmen eines der auf der Website der BETREIBERINersichtlichen Geburtstagspaketes.
- 11.2.
- In Absprache mit derBETREIBERIN ist der KUNDE berechtigt, Speisen und Getränke für die Zeit derAnmietung des Partyraumes selbst mitzubringen.
- Eine Konsumation von Speisen und Getränken außerhalb des Partyraumes ist nicht gestattet. Sollten durch Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung Verschmutzungen außerhalb des Partyraumes entstehen, hat der KUNDE für die Reinigung aufzukommen.
- Die Mitnahme von Bundstiften o.Ä. in den Partyraum ist untersagt. Sollten entgegen dieser Vorschrift Stifte,Kleber oder sonstige Bastelutensilien in den Partyraum gebracht werden undhierdurch Schäden oder Verunstaltungen an den Wänden oderEinrichtungsgegenständen entstehen, hat der KUNDE für die Reinigung bzw. Erneuerung aufzukommen und die BETREIBERIN vollständig schadlos zu halten.
- 11.3.
- Bei übermäßiger Verschmutzungdes Partyraumes durch den KUNDEN oder von diesem zu beaufsichtigenden Personen,behält sich die BETREIBERIN die Verrechnung einer Reinigungsgebühr ausdrücklichvor
- 11.4.
- Minderjährige sind vonaufsichtspflichtigen Personen geeignet zu beaufsichtigen und zu begleiten.Diese hat ihre Aufsichtspflicht dem Punkt 4. dieser AGB entsprechend zuerfüllen und haftet für sämtliche Schäden aus der Nicht- bzw. Schlechterfüllungihrer Aufsichtspflicht.
- 11.5.
- Im Falle der Buchung einesGeburtstagspaketes mit Animateur bzw. einem Mitarbeiter der BETREIBERIN, übtdieser die Aufsichtspflicht über die zu beaufsichtigenden Personenausschließlich dann aus, wenn sämtliche zu beaufsichtigenden Personen gemeinsammit diesem den Boulderbereich oder die Virtual-Reality-Aktivitäten nutzen.
- Nutzen die zubeaufsichtigenden Personen unterschiedliche Bereiche der Anlage oder befindensich diese im Indoor-Spielplatz oder Partyraum, sind diese durch die auch sonstaufsichtspflichtigen Personen gemäß dem Punkt 4. dieser Bestimmungen geeignetzu beaufsichtigen und zu begleiten.
- 11.6.
- Die beaufsichtigten Personenhaben zur Gewährleistung deren Sicherheit und jener dritter Personen denAnweisungen des Animateurs Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln behält sich dieBETREIBERIN das Recht vor, der jeweiligen zu beaufsichtigenden Person dieweitere Teilnahme an der Veranstaltung im Partyraum und Nutzung der Anlage zuuntersagen. Der KUNDE ist diesfalls verpflichtet, die zu beaufsichtigendePerson über Aufforderung sofort abzuholen bzw. abholen zu lassen. Darausentsteht für den KUNDEN kein Anspruch auf Preisminderung, Rücktritt vom Vertragoder sonstigen Ersatzleistungen.
- Bei Entstehen von Personen- oder Sachschäden durch Zuwiderhandeln gegen Anweisungen des Animateurs haftet die aufsichtspflichtige Person zur Gänze gegenüber Dritten und der BETREIBERIN. Die aufsichtspflichtige Person hat die BETREIBERIN gegenüber Dritten vollkommen Schad-, klag- und exekutionslos zu halten.
- 11.7.
- Der KUNDE erklärt mit der Buchung eines Geburtstagspaketes ausdrücklich, die Erziehungsberechtigten der zu beaufsichtigenden Personen über sämtliche im Rahmen des Aufenthaltes in der Anlage der BETREIBERIN stattfindenden Aktivitäten ausführlich informiert und aufgeklärt zu haben. Der KUNDE hat dafür Sorge zu tragen, dass die Erziehungsberechtigten der zu beaufsichtigenden Personen über sämtliche Aktivitäten und daraus resultierenden Gefahren informiert sind und ihr Einverständnis zur Nutzung der jeweiligen Bereiche der Anlage der BETREIBERIN gegeben haben.
- Der KUNDE haftet für sämtliche entstandenen Personen- und Sachschäden sowohl gegenüber dem Beaufsichtigten, der Obsorge berechtigten Person als auch gegenüber Dritten und der BETREIBERIN. Der KUNDE hat die BETREIBERIN, insbesondere im Fall, dass die Obsorge berechtigte Person nicht über sämtliche Aktivitäten im Rahmen des jeweiligen Geburtstagspaketes informiert wurde und ihr Einverständnis erklärt hat, gegenüber Dritten vollkommen Schad-, klag- und exekutionslos zu halten.
- 11.8.
- Der Partyraum kann von außenversperrt werden. Der KUNDE hat die Möglichkeit, sich an der Rezeption einen Schlüssel aushändigen zu lassen und Wertgegenstände innerhalb des Partyraumes zu lagern. Für den Verlust oder die Beschädigung von im Partyraum abgelegten Wertgegenständen sowie Wertgegenständen, die außerhalb dieses Raumes abgelegt werden, übernimmt die BETREIBERIN keinerlei Haftung.
- 12.Kurse
- 12.1.
- Im Kursraum werden nach Voranmeldung Kurse im Turnen, Bouldern und Yoga abgehalten. Die Kurse im Yoga werden für Erwachsene sowie für Senioren abgehalten.
- Das Kinderturnen und Acro-Yoga wird für Teilnehmer im Alter zwischen 7und 12 Jahren angeboten.
- Boulderkurse werden für Teilnehmer im Alter von 4 bis 6 Jahren, 7 bis 9 Jahren, 10 bis 13 Jahren und 14 bis 17 Jahren angeboten.
- 12.2.
- Die Teilnehmerzahl bei den Kursen ist grundsätzlich limitiert. JeneTeilnehmer, die nicht berücksichtigt werden können, werden umgehend informiert.Sollten in diesem Fall bereits Zahlungen durch den KUNDEN geleistet wordensein, werden diese zur Gänze rückerstattet.
- 12.3.
- Die Leitungsperson externer Kurse trägt die volle Verantwortung für dieteilnehmenden Personen.
- Die externe Leitungsperson hatals Aufsichtsperson die Aufsichtspflicht gegenüber der von ihr zubeaufsichtigenden Personen zu erfüllen und haftet für sämtliche aus derNichterfüllung entstandenen Personen- und Sachschäden sowohl gegenüber demBeaufsichtigten, der obsorgeberechtigten Person als auch gegenüber Dritten undder BETREIBERIN. Die Leitungsperson hat die BETREIBERIN gegenüber Drittenvollkommen schad-, klag- und exekutionslos zu halten.
- Die externe Leitungsperson hatdafür Sorge zu tragen, dass die beaufsichtigten Personen nur an jenen Übungenteilnehmen, die ihrer physischen sowie sportlichen und psychischen Fähigkeitenentsprechen und sie weder sich noch andere gefährden oder verletzen und dieBedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten.
- Die beaufsichtigten Personen haben zur Gewährleistung deren Sicherheit und jener dritter Personen den Anweisungen der externen Leitungsperson Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln behält sich die BETREIBERIN das Recht vor, der jeweiligen zu beaufsichtigenden Person die weitere Teilnahme am Kurs und Nutzung der Anlage zu untersagen. Der KUNDE ist diesfalls verpflichtet, die zu beaufsichtigende Person über Aufforderung sofort abzuholen bzw. abholen zu lassen. Daraus entsteht für den KUNDEN kein Anspruch auf Preisminderung, Rücktritt vom Vertrag oder sonstigen Ersatzleistungen.
- Bei Entstehen vonPersonen- oder Sachschäden durch Zuwiderhandeln gegen Anweisungen der externenLeitungsperson haftet der Erziehungsberechtigte zur Gänze gegenüber Dritten undder BETREIBERIN. Der jeweilige Erziehungsberechtigte hat die BETREIBERINgegenüber Dritten vollkommen schad-, klag- undexekutionslos zu halten.
- Nicht von dieserRegelung betroffen sind Kursleiter, welche Mitarbeiter der BETREIBERIN sindoder Personen, die auf Honorarbasis für die BETREIBERIN arbeiten. Diesbezüglichwird auf Punkt 11.5. dieser AGB verwiesen und übt der Kursleiter derBETREIBERIN in diesem Ausmaß die Aufsichtspflicht aus.
- 12.4.
- Die BETREIBERINbehält sich das Recht vor,Kurse abzusagen, ohne dass die Gründe hierfür genannt werden.
- Sofern ein Kurs abgesagt wird, steht es der BETREIBERIN frei, einen geeigneten Ersatztermin anzubieten oder allenfalls geleisteteZahlungen rückzuerstatten. Aufwendungen für frustrierte Anfahrtskosten oderdergleichen werden nicht erstattet.
- Wird die Abhaltung eines Kurstermins durch höhere Gewalt oder Gründe, dienicht in der Sphäre der BETREIBERIN liegen,verursacht, erfolgt keine Rückerstattung der allenfalls geleisteten Zahlungen.
- 13. Preise
- 13.1.
- Die angegebenen Preisesind Endpreise; diese enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
- 13.2.
- Es gelten die jeweils zumZeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen im Kassabereich ausgehängten bzw. onlineveröffentlichen Preise.
- 14. Haftung, Schadenersatz
- 14.1.
- Die Nutzung derAnlagen der BETREIBERINerfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
- Die BETREIBERINhaftet beider Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nach deneinschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
- Die BETREIBERIN übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden, die aus der zweck- oder vertragswidrigen Verwendung der Anlage hervorgerufen werden. Weiters wird jede Haftung für Schäden, resultierend aus höherer Gewalt, ausgeschlossen.
- 14.2.
- Die BETREIBERIN haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden.
- Die BETREIBERIN haftet für Sachschäden lediglich bei grober Fahrlässigkeitund Vorsatz.
- FürSchadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit haftet die BETREIBERIN nur:
- a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit,
- b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragesüberhaupt erst möglich und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßigvertraut haben und vertrauen durften); in diesem Fall ist die Haftung jedochauf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadenbegrenzt.
- Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, Folge- und Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter wird die Haftung ausgeschlossen.
- 14.3.
- Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der KUNDE nur dann vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, wenn die BETREIBERIN die Pflichtverletzung zu verantworten hat.
- 14.4.
- Die Verwendung der Verleih-Geräte wie insbesondere Virtual-Reality-Equipment und Boulder-Schuhe erfolgt auf eigene Gefahr. Die BETREIBERIN haftet nicht für Verletzungen odersonstige Folgekosten jeglicher Art, welche beim Gebrauch solcher Verleih-Geräteentstehen können.
- 14.5.
- Im Falle einer gänzlichen oderteilweisen Schließung der Anlage aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der BETREIBERIN liegen, wie beispielsweise Naturkatastrophen, akute Gefährdungslagen, Pandemien, behördliche Schließungen und sonstige Fälle höherer Gewalt, behält sich die BETREIBERIN die sofortige Schließung der Anlage vor. Der KUNDE hat diesfalls keinen Anspruch auf Entschädigung.
- 14.6.
- Die BETREIBERIN übernimmt keine Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände des KUNDEN, auch nicht im Falle des Aufbrechens des Spindes.
- 15. Formvorschriften
- Sämtliche Vereinbarungen,(nachträgliche) Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und dergleichen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von dieser Vereinbarung.
- 16., Rechtswahl, Gerichtsstandsvereinbarung und Erfüllungsort
- 16.1.
- Auf alle Streitigkeiten ausdem zwischen dem KUNDEN und der BETREIBERIN bestehenden Rechtsverhältnisses istausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden. Bei Verbraucherngilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durchzwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinengewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- 16.2.
- Die Vertragsparteienvereinbaren für die sich aus einem Rechtsgeschäft ergebenden Streitigkeiten dieZuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Klagenfurt.
- 16.3.
- Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus den mit der BETREIBERIN geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz der BETREIBERIN.
- 17. Datenschutz
- 17.1.
- Die BETREIBERIN verpflichtet sich, die vom KUNDEN übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den jeweils aktuell gültigen datenschutzrechtlichen Vorschriften ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu verarbeiten und diese Daten umgehend nach Wegfall eines die Verarbeitung rechtfertigenden Grundes zu löschen.
- Für eine über den Zweck der Vertragserfüllung erfolgende Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten ist die ausdrückliche Einwilligung des KUNDEN Voraussetzung.
- 17.2.
- Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) wird auf die Datenschutzerklärung auf der Website der BETREIBERIN verwiesen.
- 17.3.
- Auf Verlangen des KUNDEN wird ihm eine Kopie der Datenschutzerklärung kostenlos zur Verfügung gestellt.
- 18. Schlussbestimmungen
- 18.1.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oderwerden, wird dadurch die Verbindlichkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Die unwirksam gewordene Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksam gewordenen Bestimmung möglichst nahekommt.
- 18.2.
- Sämtliche Bereiche werden mittels Video überwacht und Bilddatengespeichert.
- Die gespeicherten Videos werden nach 72 Stunden gelöscht.
- Der Kunde teilt seine ausdrückliche Einwilligung zur Videoüberwachung und Aufzeichnung der Bild- und Videodateien